Ab sofort können sich Kreativ- und Kulturschaffende für Projekte in den Kreativ.Quartieren Bochum Viktoria.Quartier, Dortmund Unionviertel, Duisburg Ruhrort, City Nord.Essen, Hamm.Mitte, Gelsenkirchen Ückendorf, Hagen Wehringhausen, Oberhausen Mitte, Unna Lindenviertel und Witten Wiesenviertel bewerben.
Gefördert werden können künstlerische Projekte, kreative Produktionsorte sowie Kommunikationsprojekte innerhalb der Kreativ.Quartiere im Projektzeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027.
Künstlerische Projekte können aus allen künstlerischen Bereichen kommen über Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik und Film bis hin zu Medien, Architektur und Design. Möglich sind Vorhaben von der Konzeption über die Realisierung bis hin zur Durchführung. Die Projekte können sich z. B. mit gesellschaftlich relevanten Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Diversität oder Digitalisierung auseinandersetzen. Ebenso förderfähig sind künstlerische Recherche- und Kommunikationsprojekte sowie interdisziplinäre Formate.
Unterstützt wird außerdem die Entwicklung künstlerischer und kreativer Produktionsorte. Dazu zählen die Konzeption, Einrichtung und Weiterentwicklung themenspezifischer Zentren, die die künstlerischen Potenziale der Quartiere stärken und Räume für Zusammenarbeit und Austausch schaffen. Denkbar sind u. a. Residenzprogramme, temporäre Co-Working-Strukturen, Ko-Produktionen, Ateliergemeinschaften, Technik-Pools oder langfristig angelegte Einzelateliers. Die Orte können zentral in einem Gebäude oder dezentral im Quartier verteilt sein.
Darüber hinaus können Kommunikationsprojekte gefördert werden, die die Sichtbarkeit, Vernetzung und Reichweite im Quartier erhöhen. Dazu gehören Kommunikationsmaßnahmen und Plattformen, die zur Entwicklung einer Quartiersidentität beitragen, die Öffentlichkeitsarbeit verstetigen oder kulturelle Angebote sichtbarer machen. Auch Projekte in den Bereichen Partizipation, Barrierefreiheit und transkulturelle Kommunikation sind möglich – ebenso wie niedrigschwellige Formate, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und die Bewohner*innen des Quartiers aktiv einbeziehen.
Für eine Förderung müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Die beantragten Maßnahmen sollen einen klaren Impuls für die Entwicklung des Quartiers setzen und an die spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst sein. Zudem sollen Kooperationen mit Bürger*innen sowie lokalen Akteur*innen eingebunden werden und die Projekte in die bestehende Quartiersentwicklung bzw. -strategie passen und die Maßnahmen sollen zur Vernetzung der Akteur*innen im Quartier beitragen.
Die Förderung des Landes erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Antragstellende verpflichtet sind, einen angemessenen Eigenanteil zu leisten und – soweit möglich – weitere private oder öffentliche Drittmittel einzuwerben, bevor Landesmittel in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 40.000 EUR. Private Antragstellende müssen mindestens 10 %, öffentliche Antragstellende mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenanteil einbringen. Dieser kann ausschließlich über Barmittel oder über Eigenarbeitsleistungen im Sinne von bürgerschaftlichem Engagement erbracht werden. Zu den privaten Drittmitteln zählen beispielsweise Spenden, Sponsoring, Eintrittsgelder oder Teilnahmegebühren; öffentliche Drittmittel können etwa aus kommunalen Förderungen stammen.
Es können sowohl investive als auch konsumtive Maßnahmen gefördert werden, wobei konsumtive Ausgaben im Kostenplan überwiegen müssen. Investive Ausgaben schaffen bleibende Werte, die über das Projekt hinaus bestehen – etwa technische Geräte. Konsumtive Ausgaben hingegen werden während des Projekts verbraucht, wie beispielsweise Personalkosten.
Die Vergabe der Zuwendung erfolgt – sofern in den Förderrichtlinien nichts anderes geregelt ist – auf Grundlage der §§ 23 und 44 LHO. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige, fristgerecht eingereichte Anträge, die den genannten Kriterien entsprechen.
Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2026 über das Bewerbungsportal eingereicht werden. Ein vorheriges Beratungsgespräch mit dem Team Kreativ.Quartiere Ruhr ist verpflichtend.
