Kreativ.Quartiere Ruhr – Ausschreibung und Fördergrundsätze

I. Hintergrund und Ziele

Eine Förderung durch das Programm Kreativ.Quartiere Ruhr im Ruhrgebiet erfolgt – im Rahmen der Regionalen Kulturstrategie Ruhr – durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) und wird umgesetzt vom Regionalverband Ruhr (RVR). 

Die Regionale Kulturstrategie Ruhr löst seit Januar 2026 die Nachhaltigkeitsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Regionalverband Ruhr (RVR) ab, die nach dem Kulturhauptstadtjahr RUHR.2010 geschlossen wurde. Die Strategie trägt den Veränderungen in der Bevölkerung und Bedarfen im Ruhrgebiet Rechnung. Sie bündelt bestehende Potentiale, stärkt bewährte Strukturen und Kooperationen und setzt neue Impulse. Im Zentrum der Regionalen Kulturstrategie Ruhr steht die weitere Entwicklung des Ruhrgebiets zu einem Kunst- und Kulturstandort, der mit relevanter Kunst und lebendigen Kulturorten die Bevölkerung im Ruhrgebiet erreicht und eine über die Region hinausgehende Strahlkraft entwickelt. Dabei soll eine Profilierung über die Nutzung der eigenen Potenziale erreicht werden.


II. Rechtsgrundlage

Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze sowie nach folgenden Maßgaben in der jeweils gültigen Fassung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt: 

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.


III. Fördergegenstand 

Förderfähig sind Kunst- und Kulturprojekte in folgenden Kreativ.Quartieren: Bochum Viktoria.Quartier, Dortmund Unionviertel, Duisburg Ruhrort, Essen City.Nord, Gelsenkirchen Ückendorf, Hagen Wehringhausen, Hamm.Mitte, Oberhausen.Mitte, Unna Lindenviertel und Witten Wiesenviertel. 

  1. Künstlerische Projekte

    Konzeptionierung, Realisierung und Durchführung künstlerischer Projekte aus den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Medien, Architektur und Design. Diese können sich z. B. mit aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen wie z. B. Klimaschutz/Nachhaltigkeit, Diversität, Integration oder Digitalisierung befassen. Ferner können auch künstlerische Recherche- sowie Kommunikationsprojekte durchgeführt werden. Darüber hinaus sind auch interdisziplinäre Formate wünschenswert.

  2. Künstlerische und kreative Produktionsorte

    Konzeptionierung, Einrichtung und Entwicklung von themenspezifischen Produktionsorten bzw. -zentren, um die künstlerischen Profile der Kreativ.Quartiere zu professionalisieren, zu stärken und Räume für mögliche kreative Zusammenarbeit und sozialen Austausch zu schaffen. Hier können auch Residenzen angedacht werden. Die Produktionszentren bzw. -orte können die Formen von temporären Co-Working-Möglichkeiten, Ko-Produktionen, Ateliergemeinschaften, Technik-Pools oder auch von Einzelateliers annehmen. Die Räumlichkeiten können sich in einem Gebäude innerhalb des Quartiers konzentrieren oder im Quartier verteilt sein. 

  3. Kommunikationsprojekte 

    Konzeptionierung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und die Schaffung von Kommunikationsplattformen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit und Vernetzung im Quartier zu stärken und die Zielgruppen zu erweitern, auch über das Quartier hinaus. Denkbar sind Projekte, die sich auf die Entwicklung der Quartiersidentität, die Einbindung diverser Communities, eine Verstetigung der Öffentlichkeitsarbeit und die Sichtbarkeit der kulturellen Angebote im Quartier fokussieren. Weiterhin können die Maßnahmen z. B. in den Bereichen Partizipation, Barrierefreiheit und transkultureller Kommunikation liegen. Dazu zählen auch niederschwellige Formate, um möglichst viele verschiedene Zielgruppen zu erreichen und die Bewohner*innen des Quartiers mit den Projekten anzusprechen.


IV. Auswahlverfahren und Kriterien

Anträge gemäß Ziffer II. müssen folgende Kriterien erfüllen, um im Sinne des Programms Kreativ.Quartiere Ruhr förderfähig zu sein:

Die beantragte/n Maßnahme/n soll/en

  • einen Impuls für die Entwicklung des Quartiers geben.
  • auf das Quartier und seine Bedingungen angepasst sein.
  • Kooperationen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Akteurinnen und Akteuren vor Ort beinhalten und in die örtliche Quartiersentwicklung bzw. -strategie eingebunden sein.
  • eine zentrale Ansprechpartnerin/einen zentralen Ansprechpartner für das Quartier benennen.
  • die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure bewirken. 
     

Die Bewertung eines Projektantrags erfolgt auf Grundlage eines festgelegten Punktesystems. Für jeden Antrag wird in vier Bewertungskriterien jeweils eine Teilnote vergeben:

  • Künstlerische Qualität des Konzepts
  • Impuls für die Quartiersentwicklung
  • Einbezug der Menschen vor Ort
  • Vernetzung der kulturellen Akteur*innen

Aus dem Durchschnitt der vergebenen Teilnoten ergibt sich die Gesamtnote des Projekts. 
 

Die Förderung des Landes erfolgt nachrangig (Subsidiaritätsprinzip), d. h. Antragstellende sind verpflichtet einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen und – insoweit möglich – weitere private sowie öffentliche Drittmittel einzuholen, bevor Landesmittel in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderhöhe liegt bei 40.000 EUR. 

  • Der angemessene Eigenanteil beträgt bei privaten Antragstellenden mindestens 10 %, bei öffentlichen Antragstellenden mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Der Eigenanteil kann ausschließlich über Barmittel und/oder Eigenarbeitsleistung in Form von „Bürgerschaftlichem Engagement“ erbracht werden.
  • Beispiele für private Drittmittel: Spenden, Sponsoring, Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren etc. Beispiele für öffentliche Drittmittel: Kommunale Förderung etc.
  • Gemäß Ziffer II.2. können auch investive Maßnahmen gefördert werden, aber konsumtive Maßnahmen müssen im Kostenplan überwiegen. Investive Ausgaben schaffen bleibende Werte, die auch über das Projekt hinaus bestehen (z. B. technische Geräte). Konsumtive Ausgaben werden direkt während des Projekts verbraucht (z. B. Personalausgaben).
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass der RVR nur vollständige, den Kriterien entsprechende sowie fristgerecht eingegangene Anträge berücksichtigen kann. 


V. Antragsberechtigte

Mögliche öffentliche Akteurinnen und Akteure 

  • Städte
  • Kreise
  • Einrichtungen und Institutionen von Stadt- und Kreisverwaltungen (z. B. Museen, Theater, Kulturzentren etc.)
  • Hochschulen

Mögliche private Akteurinnen und Akteure

  • Unternehmerinnen und Unternehmer (z. B. selbständige oder freiberufliche bildende Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Autorinnen und Autoren, darstellende Künstlerinnen und Künstler, Designerinnen und Designer etc.)
  • Juristische Personen wie eine GbR, GmbH, eG, UG etc.
  • Organisationen mit und ohne Erwerbszweck (Vereine, Verbände, Hilfswerke etc.)
  • Menschen, die im Quartier wirksam werden wollen (z. B. Quartiersbewohnerinnen und -bewohner und Künstlerinnen und Künstler aller Sparten)

Hinweis: Bei einer Antragstellung privater Akteurinnen und Akteure muss die jeweilige Kommune schriftlich bestätigen, dass das Projektvorhaben im Einklang mit der städtischen Quartiersstrategie steht.


VI. Art und Umfang der Zuwendung, zuwendungsfähige Ausgaben

Umfang der Förderung 

Es können Fördermittel im Umfang von 2.500 Euro bis maximal 40.000 Euro pro Antrag beantragt werden.

Kosten- und Finanzierungsplan

Alle Ausgaben müssen dem Projekt zugeordnet werden können. In einem Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) sind die geplanten Ausgaben aufzuschlüsseln. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten entsprechend den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach dem Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (LRKG NRW). 

Gerechte Bezahlung

Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) muss ersichtlich werden, dass eine angemessene Honorierung aller Projektbeteiligten vorgesehen ist. Die Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich (inkl. der Honorarmatrix) müssen eingehalten werden.

Nachhaltigkeit

Aspekte der Nachhaltigkeit sind bei der Durchführung der Projekte zu berücksichtigen. Dabei ist sowohl die ökologische als auch die soziale und ökonomische Dimension zu beachten. Kosten für Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sowie Kompensationszahlungen zum Klimaschutz sind grundsätzlich förderfähig. Auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen wird verwiesen.

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben und Eigenanteil

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projekts sind die Projektgesamtkosten abzüglich der Leistungen von privaten Dritten. Alle Zuwendungen, die nicht staatliche Zuwendungen sind, gelten als Leistungen privater Dritter. Das sind zum Beispiel Geldspenden, Geldsponsorings, Ticketeinnahmen oder Stiftungsgelder. Auch Koproduktionszuwendungen, Fördermittel oder Stipendien sind Leistungen privater Dritter, wenn sie nicht von staatlicher Seite erfolgen. 

Einzelpersonen und freie Träger müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Form von Eigenmitteln einbringen; kommunale Träger mindestens 20 %. Eigenmittel sind Geldmittel, die die antragstellende Person in das Projekt einbringt. Die Eigenmittel können anteilig oder vollständig durch freiwillige, unentgeltliche Arbeitsleistung für das Projekt erbracht werden. Für die Berechnung dieser Arbeitsleistung ist pauschal ein Stundensatz von 20 EUR anzusetzen (vgl. Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 05.11.2025). Nicht als Eigenmittel eingesetzt werden dürfen geldwerte Sachleistungen (Sachspenden und Sachsponsoring), Einnahmen (z. B. Ticketeinnahmen) und weitere Förderungen. Das Thema Eigenanteil ist auch Gegenstand der Antragsberatung (siehe VII. Antragsverfahren). 


VII. Antragsverfahren

Anträge für Projekte können einmal jährlich für Maßnahmen ab dem 1. Januar des Folgejahres gestellt werden. Die Antragstellung ist vom 01. April 2026 bis 30. Juni 2026 23:59 Uhr möglich.

Beratung und Information

Zur Beratung und Abstimmung geplanter Förderanträge für das Landesprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr kontaktieren Sie bitte die unter „IX. Kontakt" stehenden Ansprechpartnerinnen Frau Schraven oder Frau Thier.

Einreichung

Förderanträge sind von den Antragstellenden beim RVR ausschließlich online über das Antragsformular auf der Internetseite https://kreativ-quartiere.rvr.ruhr/ einzureichen.

  • Bitte beachten Sie, dass die Projekte frühestmöglich zum 1. Januar 2027 starten können und spätestens bis zum 31. Dezember 2027 vollständig beendet sein müssen.
  • Projektvorschläge müssen mit Bezug auf den Beratungsprozess rechtzeitig (mind. 14 Tage vor Einreichungsfrist) mit dem RVR final abgestimmt werden.
  • Angefragte Förderprojekte dürfen bis zur schriftlichen Bewilligung durch den RVR nicht begonnen werden.
  • Die Förderempfehlung für ein Projekt trifft eine Fachjury, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt die endgültige Entscheidung. 

Förderanträge bestehen aus: 

  • einem Antrag über das Bewerbungsformular des RVR
  • einer Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
  • einem Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) (unter Einhaltung der unter „Gerechte Bezahlung“ genannten Honorarmatrix)
  • Bei privaten Antragstellerinnen und Antragstellern: Bestätigung der Kommune zum Einklang des Projekts mit der städtischen Quartiersstrategie (Letter Of Intent)
  • Frist für die Einreichung des Antrags beim RVR ist der 30. Juni 2026 23:59 Uhr.

Weiteres Verfahren

Auf die Abgabefrist folgt die Jurysitzung im September 2026 und die Förderentscheidung. Mit Zu- oder Absagen ist in der Regel ab November 2026 zu rechnen. Geförderte Projektvorhaben erhalten einen Bewilligungsbescheid. 


VIII. Öffentlichkeitsarbeit

Die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger erklären sich bereit, aktiv an der Sichtbarkeit und Transparenz des geförderten Vorhabens mitzuwirken und dieses medial zu dokumentieren. Hierfür sind seitens der Geförderten geeignete Maßnahmen der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen und dem RVR entsprechendes Material bis spätestens vier Wochen nach Abschluss des Vorhabens inklusive uneingeschränkter Verwertungsrechte zur Veröffentlichung unter Angabe der Urheberinnen und Urheber zur Verfügung zu stellen. 

Weiterhin leiten die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger dem RVR alle Medienberichte weiter und informieren mit zeitlichem Vorlauf über öffentliche Auftritte, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen. Bei jeglichen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen, die das geförderte Projekt betreffen, ist ein Verweis auf das Förderprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr, die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) und die Umsetzung durch den Regionalverband Ruhr durch die entsprechenden bereitgestellten Wort-Bild-Marken erforderlich.


IX. Kontakt


Regionalverband Ruhr

Der Regionaldirektor
Stabsstelle Kreativquartiere
Kronprinzenstr. 35
45128 Essen
Tel.: +49 201 2069 - 799
www.rvr.ruhr

 

Nathalie Schraven, Projektleitung Kreativ.Quartiere Ruhr
schraven@rvr.ruhr, +49 201 2069 – 799

Elina Thier, Projektmanagement Kreativ.Quartiere Ruhr
thier@rvr.ruhr, +49 201 2069 – 242

 

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