Kreativ Quartiere

Das Programm Kreativ.Quartiere Ruhr – gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW – unterstütztdie Weiterentwicklung von Räumen und Zentren der kreativen und künstlerischen Entfaltung für einen kulturellen, ökonomischen und urbanen Wandel.

Seit dem Beginn des Förderprogramms 2011 wurden insgesamt 110 kulturelle und künstlerische Projekte in 16 Kreativ.Quartieren in 14 Ruhrgebietsstädten erfolgreich umgesetzt. Seinen Ursprung hat Kreativ.Quartiere Ruhr in der Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010.

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News

Der Countdown für die nächste Bewerbungsphase im Förderprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr läuft!

Das 20. Netzwerktreffen der Kreativ.Quartiere Ruhr im Kulturzentrum Pelmke e.V.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Förderfähig sind Kunst- und Kulturprojekte in folgenden Kreativ.Quartieren: Bochum Viktoria.Quartier, Dortmund Unionviertel, Duisburg Ruhrort, City Nord.Essen, Hamm.Mitte, Gelsenkirchen Ückendorf, Hagen Wehringhausen, Oberhausen Mitte, Unna Lindenviertel und Witten Wiesenviertel.

Mögliche öffentliche Akteur*innen:

  • Städte
  • Kreise
  • Einrichtungen und Institutionen von Stadt und Kreisverwaltungen (z.B. Museen, Theater, Kulturzentren etc.)
  • Hochschulen

Mögliche private Akteur*innen:

  • Unternehmer*innen (z.B. selbstständige oder freiberufliche bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Autor*innen, darstellende Künstler*innen, Designer*innen etc.)
  • Juristische Personen wie GbRs, GmbHs, eGs, UGs etc.
  • Organisationen mit oder ohne Erwerbszweck (Vereine, Verbände, Hilfswerke etc.)

*Hinweis: Bei einer Antragstellung privater Akteur*innen muss die jeweilige Kommune schriftlich bestätigen, dass das Projektvorhaben im Einklang mit der städtischen Quartiersstrategie steht.

Was kann gefördert werden?

  • Künstlerische Projekte Konzeptionierung, Realisierung und Durchführung künstlerischer Projekte aus den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Medien, Architektur und Design. Diese können sich z.B. mit gesellschaftlich relevanten Themen wie z.B. Klimaschutz/Nachhaltigkeit, Diversität oder Digitalisierung befassen. Ferner können auch künstlerische Recherche- sowie Kommunikationsprojekte durchgeführt werden. Darüber hinaus sind auch interdisziplinäre Formate wünschenswert. 
     
  • Künstlerische und kreative Produktionsorte Konzeptionierung, Einrichtung und Entwicklung von themenspezifischen Produktionsorten bzw. -zentren, um die künstlerischen Stärken der Kreativ.Quartiere zu professionalisieren, zu stärken und Räume für mögliche Zusammenarbeit und kreativen Austausch zu schaffen. Hier können auch Residenzen angedacht werden. Die Produktionszentren bzw. -orte können die Formen von temporären Co-Working-Möglichkeiten, Ko-Produktionen, Ateliergemeinschaften, Technik-Pools oder auch – langfristig gedacht – von Einzelateliers annehmen. Die Räumlichkeiten können sich in einem Gebäude konzentrieren oder im Quartier verteilt sein. 
     
  • Kommunikationsprojekte Konzeptionierung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und die Schaffung von Kommunikationsplattformen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit und Vernetzung im Quartier zu stärken und die Zielgruppen zu erweitern, auch über das Quartier hinaus. Denkbar sind Projekte, die sich auf die Entwicklung der Quartiersidentität, eine Verstetigung der Öffentlichkeitsarbeit und die Sichtbarkeit der kulturellen Angebote im Quartier fokussieren. Weiterhin können die Maßnahmen z.B. in den Bereichen Partizipation, Barrierefreiheit und transkultureller Kommunikation liegen. Dazu zählen auch niederschwellige Formate, um möglichst viele verschiedene Zielgruppen zu erreichen und die BewohnerInnen des Quartiers mit den Projekten anzusprechen. 

Welche Kosten sind förderfähig?

Durch die Förderung können unter anderem folgenden Kosten gedeckt werden:

Honorare und Personalkosten

  • Projektleitung
  • Projektassistenz bzw. Hilfskräfte
  • KünstlerInnenhonorare
  • Transport- und Reisekosten

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

  • Werbung & PR
  • Foto & Filmdokumentation
  • Druckkosten
  • Versandkosten

Sachmittel, Technik und Werkzeug

  • Technik für z.B. Bühnen
  • Sachmittel für z.B. Raumausstattung, Gestaltung

 

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Muster Kosten- und Finanzierungsplan. Sollten Fragen zu den förderfähigen Kosten bestehen, beraten wir Sie gerne.

Welche Kriterien müssen beachtet werden?

  • Die beantragte/n Maßnahme/n soll/en 
    • einen Impuls für die Entwicklung des Quartiers geben.
    • auf das Quartier und seine Bedingungen angepasst sein.
    • Kooperationen mit Bürger*nnen und Akteur*innen vor Ort beinhalten und in die örtliche Quartiersentwicklung bzw. -strategie eingebunden sein.
    • zentrale*n Ansprechpartner*in für das Quartier benennen.
    • Die Vernetzung der Akteur*innen bewirken.
  • Die Förderung des Landes erfolgt nachrangig (Subsidiaritätsprinzip), d.h. Antragstellende sind verpflichtet einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen und – insoweit möglich – weitere private sowie öffentliche Drittmittel einzuholen, bevor Landesmittel in Anspruch genommen werden. 
    • Der angemessene Eigenanteil beträgt bei privaten Antragstellenden mindestens 10%, bei öffentlichen Antragstellenden mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
    • Der Eigenanteil kann ausschließlich über Barmittel und/oder Eigenarbeitsleistung in Form von „Bürgerschaftlichem Engagement“ erbracht werden.
    • Beispiele für private Drittmittel: Spenden, Sponsoring, Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren, etc.
    • Beispiele für öffentliche Drittmittel: Kommunale Förderung, etc. 
  • Es können auch investive Maßnahmen gefördert werden, aber konsumtive Maßnahmen müssen im Kostenplan überwiegen. Investive Ausgaben schaffen bleibende Werte, die auch über das Projekt hinaus bestehen (z.B. technische Geräte). Konsumtive Ausgaben werden direkt während des Projekts verbraucht (z.B. Personalausgaben).
  • Die Zuwendung erfolgt – soweit in Förderrichtlinien nichts Anderes festgelegt ist – auf der Grundlage der §§ 23, 44 LHO.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass die ecce GmbH nur vollständige, den Kriterien entsprechende sowie fristgerecht eingegangene Anträge berücksichtigen kann. 

Wie kann ich einen Förderantrag stellen?

Alle Förderanträge müssen vor der Einreichung mit der ecce GmbH abgestimmt werden. Projektanträge müssen daher frühzeitig, spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Antragsfrist, bei der ecce GmbH vorgestellt werden, damit eine qualitative Beratung während des Antragsprozesses möglich ist.

Zur Beratung und Abstimmung des geplanten Fördervorhabens, wenden Sie sich bitte an das Projektteam Kreativ.Quartiere Ruhr.

Wer entscheidet über die Förderung?

Die Förderempfehlung für ein Projekt trifft eine Fachjury, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft obliegt die endgültige Entscheidung. Bitte beachten Sie, dass die Projekte frühestmöglich zum 1. Januar 2026 starten können.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsunterlagen / Downloads

Förderanträge bestehen aus: 

  • einem Antrag über das Bewerbungsformular der ecce GmbH
  • einer Projektbeschreibung inkl. Zeitplan
  • einem Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bestätigung der Kommune zum Einklang des Projekts mit der städtischen Quartiersstrategie (für private Antragstellende)

 

Erste Hilfe zur Antragsstellung gibt es im FAQ Kreativ.Quartiere Ruhr.